Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung am 15. Februar umfangreiche Lockerungen für den Freizeit- und Kulturbereich beschlossen. Für Chorproben gilt ab dem 17. Februar neuerdings die 3-G-Regel. Allerdings hat es die Bayr. Staatsregierung bei dieser Änderung den Vereinen überlassen, wie sie damit umgehen wollen. Die Chorgemeinschaft hat zum sicheren Schutz ihrer Chorsängerinnen und -sänger beschlossen, an der 2-G-Regel (Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung – aber ohne zusätzl. Test) festzuhalten.
Bei Konzerten gilt für Besucher statt der bisherigen 2G+ nun die 2G-Regel – allerdings weiterhin mit Maske am Sitzplatz.