Corona und Chorbetrieb – Lockerungen für Proben und Konzerte ab 17. Februar 2022
Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung am 15. Februar umfangreiche Lockerungen für den Freizeit- und Kulturbereich beschlossen. Für Chorproben gilt ab dem 17. Februar neuerdings die 3-G-Regel. Allerdings hat es die Bayr. Staatsregierung bei dieser Änderung den Vereinen überlassen, wie sie damit umgehen wollen. Die Chorgemeinschaft hat zum sicheren Schutz ihrer Chorsängerinnen und -sänger beschlossen, an der 2-G-Regel (Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung – aber ohne zusätzl. Test) festzuhalten.
Bei Konzerten gilt für Besucher statt der bisherigen 2G+ nun die 2G-Regel – allerdings weiterhin mit Maske am Sitzplatz.
Neues Jahr, neuer Lauf, neues (Chor)-Glück!
Einfach nur Danke!
Ein großes Dankeschön an alle Besucher und Mitwirkenden, dass sie an unserem Konzert „Herbst-Melodie“ teilgenommen haben. Es war für uns als Chorgemeinschaft FFB ein wirklich erhebendes Gefühl, nach genau 2 Jahren wieder auf der Bühne zu stehen und das Publikum unterhalten zu dürfen. Und dies, obwohl sich sämtliche Beteiligten an die verschärften Maßnahmen halten mussten!